Es gibt gefährliche und weniger gefährliche Tätigkeiten. Ein Dachdecker hat ein größeres Unfallrisiko als ein Buchhalter. In der Privaten Unfallversicherung werden die verschiedenen Berufe deshalb in aller Regel in zwei Gefahrengruppen eingeteilt.

Die eine gilt für alle, die in kaufmännischen oder verwaltenden Berufen beschäftigt sind. Die andere ist für körperlich und handwerklich Tätige vorgesehen – auf Grund des größeren Unfallrisikos sind hier die Beiträge etwas höher. (Quelle: Klipp und klar)

Für die Betroffenen ist ein Unfall oft ein dramatischer Einschnitt im Leben, den es zu bewältigen gilt. Die private Unfallversicherung schützt vor den finanziellen Folgen – rasch und unkompliziert. Eine möglichst schnelle Regulierung liegt sowohl im Interesse des Versicherten als auch des Versicherers. Dies setzt voraus, dass der Versicherte im Rahmen seiner Möglichkeiten alles unternimmt, um dem Versicherer die Bearbeitung des Falles zu erleichtern. Dabei haben der Versicherte oder seine Hinterbliebenen einiges zu beachten. Weiterlesen »

Vor allem für Selbstständige ist ein Unfall meist mit Verdienstausfall verbunden. Sie vereinbaren deshalb in aller Regel ein Tagegeld. Ist die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt, wird das Tagegeld für die Dauer der ärztlichen Behandlung bis zu einem Jahr nach dem Unfalltag gezahlt. Weiterlesen »

Die meisten Versicherer bieten so genannte Progressions- oder Mehrleistungsmodelle an. Bei höheren Invaliditätsgraden wird dann mehr gezahlt, als dem festgestellten Invaliditätsgrad entspricht – der Versicherte bekommt also beispielsweise bei einer Invalidität als Unfallfolge von 80 Prozent nicht nur 80 Prozent der vereinbarten Invaliditätsleistung, sondern – je nach Vereinbarung – 200 bis 300 Prozent. Diese Modelle sind durchaus sinnvoll – ihnen liegt der Gedanke zu Grunde, dass bei höheren Invaliditätsgraden der Kapitalbedarf überproportional steigt. (Quelle: Klipp und klar)

Die Höhe der Leistung richtet sich nach dem Grad der Invalidität. Die Gliedertaxe liefert hierfür durch medizinische Erkenntnisse gewonnene Werte. Sie ist Bestandteil des Versicherungsvertrages. Die Einstufung des Invaliditätsgrades nach der Gliedertaxe folgt einer Empfehlung des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV). Sie ist nicht verbindlich. Weiterlesen »