Einige wenige Unfallrisiken sind nicht von der privaten Unfallversicherung abgesichert. Für viele dieser Risiken gibt es spezielle Produkte der Unfallversicherung. Ausgeschlossen von den Leistungen der privaten Unfallversicherung sind:
• Unfälle von Führern oder Besatzungsmitgliedern von Luftfahrzeugen (für sie gibt es die Luftunfallversicherung)
• Unfälle als Fahrer, Beifahrer oder Insasse bei Auto-, Motorrad- oder Motorbootrennen einschließlich der dazugehörigen Übungsfahrten (sie sind ebenfalls gesondert versicherbar)
• Unfälle durch Bewusstseinsstörungen
• Unfälle bei einer vorsätzlich ausgeführten oder versuchten Straftat des Versicherten
• Unfälle durch Kriegs- und Bürgerkriegsereignisse
• Unfälle durch Kernenergie
