Für die Betroffenen ist ein Unfall oft ein dramatischer Einschnitt im Leben, den es zu bewältigen gilt. Die private Unfallversicherung schützt vor den finanziellen Folgen – rasch und unkompliziert. Eine möglichst schnelle Regulierung liegt sowohl im Interesse des Versicherten als auch des Versicherers. Dies setzt voraus, dass der Versicherte im Rahmen seiner Möglichkeiten alles unternimmt, um dem Versicherer die Bearbeitung des Falles zu erleichtern. Dabei haben der Versicherte oder seine Hinterbliebenen einiges zu beachten.
Vor allem sollten sie
• den Versicherer so schnell wie möglich vom Unfall unterrichten; hierzu gehören insbesondere Informationen über Unfallhergang, erlittene Verletzungen und behandelnde Ärzte
• die vollständig ausgefüllte Unfallanzeige umgehend zurücksenden
• sich von den vom Versicherer genannten Ärzten untersuchen lassen
• einen tödlichen Unfall innerhalb von 48 Stunden dem Versicherer anzeigen
• Die Fristen der ärztlichen Feststellung der Invalidität beachten:
Spätestens nach 15 Monaten muss diese schriftliche Feststellung vorliegen und die Invalidität beim Versicherer geltend gemacht werden.
Auch der Versicherer hat Fristen zu beachten: Liegen ihm die notwendigen Unterlagen und Auskünfte vor, muss er innerhalb eines Monats – bei Invalidität innerhalb von drei Monaten – über seine Leistungen entscheiden. Nach dieser Entscheidung zahlt der Versicherer gegebenenfalls innerhalb von 14 Tagen.
Der Heilungsverlauf nach einem Unfall ist nicht vorhersehbar. Innerhalb einiger Wochen und Monate können sowohl Verbesserungen als auch Verschlechterungen eintreten. Deshalb ist der Betroffene ebenso wie seine Versicherung berechtigt, den Grad der Invalidität bis zu drei Jahre nach dem Unfall (bei Kindern bis zum 14. Lebensjahr fünf Jahre) jährlich neu feststellen zu lassen. Dann muss allerdings die Invaliditätsleistung endgültig festgelegt werden.
Solange über die Invalidität noch nicht endgültig entschieden ist, erhält der Versicherte angemessene Vorschüsse. (Quelle: Klipp und klar)
