Führt der Unfall innerhalb eines Jahres zum Tode, besteht Anspruch auf die versicherte Todesfallsumme. Sie ist meistens niedriger als die vereinbarte Invaliditätssumme. Die Todesfallleistung der Unfallversicherung erleichtert den Hinterbliebenen wenigstens die finanziellen Belastungen.
Um Hinterbliebene finanziell abzusichern, eignet sich unserer Ansicht nach jedoch eine Risikolebensversicherung wesentlich besser. Die Risikolebensversicherung leistet unabhängig vom Todesfallgrund. Außerdem ist ein Risikoschutz in sinnvoller Höhe dort günstiger zu haben.
