Vor allem für Selbstständige ist ein Unfall meist mit Verdienstausfall verbunden. Sie vereinbaren deshalb in aller Regel ein Tagegeld. Ist die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt, wird das Tagegeld für die Dauer der ärztlichen Behandlung bis zu einem Jahr nach dem Unfalltag gezahlt.
Ein Krankenhausaufenthalt belastet die Haushaltskasse in jedem Fall – vor allem dann, wenn die Krankenversicherung die Arzt- und Krankenhauskosten nicht vollständig abdeckt. Oft muss für diese Zeit eine Haushaltshilfe oder eine Betreuung für die Kinder engagiert werden. Hier kann das Krankenhaustagegeld helfen, das bis zu zwei Jahre nach dem Unfall gezahlt wird. Einige Versicherer zahlen das Krankenhaustagegeld auch z. B. nach ambulanten Operationen.
Auch nach der Behandlung im Krankenhaus ist man nicht gleich wieder „auf dem Damm“. Der Rekonvaleszent ist vielleicht auf Taxis angewiesen, auf Hilfe im Haushalt – die Kosten summieren sich. Das Genesungsgeld fängt den größeren finanziellen Bedarf in dieser Übergangszeit auf. Auch ein anschließender Erholungsurlaub kann damit finanziert werden. Genesungsgeld gibt es genauso lange, wie Krankenhaustagegeld gezahlt wird –allerdings maximal für 100 Tage. (Quelle: Klipp und klar)
