Kinderunfallversicherung – ein Muss

Die Folgen eines Unfalls, ein längerer Aufenthalt in Krankenhaus und die eingeschränkte Mobilität, werden meist von Kindern besonders dramatisch empfunden. Hilfe für die jungen Betroffenen, um die Lebenssituation nach einem Unfall zu verbessern, muss finanziert werden.

Mit einer privaten Kinderunfallversicherung können zum Beispiel eine durch den Unfall notwendige spezielle Ausbildung oder Schulung oder der behindertengerechte Umbau der Wohnung bezahlt werden.

Die gesetzliche Unfallversicherung greift bei Kindern nur, wenn der Unfall in der Schule oder auf dem Schulweg passiert ist. Die private Kinderunfallversicherung gilt in der Freizeit und in der Schule, zu Hause oder beim Sport. Auch sie schützt weltweit, rund um die Uhr.

Bei Kindern unter zehn Jahren sind zusätzlich Vergiftungen – außer Nahrungsmittelvergiftungen –, die zu Dauerschäden führen, im Versicherungsschutz eingeschlossen. Stirbt der Versicherungsnehmer, also der beitragszahlende Elternteil, während der Vertragslaufzeit, wird die Unfallversicherung meist bis zum 18. Lebensjahr beitragsfrei weitergeführt.

Mit einer Kinderinvaliditätsversicherung – etwa als Zusatzdeckung der privaten Kinderunfallversicherung – kann das Kind zusätzlich gegen krankheitsbedingte Invalidität abgesichert werden. (Quelle:Klipp und klar)

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