Die Übergangsleistung Der Prozess der Genesung verläuft nicht bei jedem Verletzten gleich. Deshalb kann der Arzt den Invaliditätsgrad oft erst einige Zeit nach dem Unfall, nach Abschluss des Heilverfahrens, feststellen. Diese Zeitspanne kann eine Übergangsleistung überbrücken.
Sie wird gezahlt, wenn die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit des Verletzten für mehr als sechs Monate seit dem Unfall zu mindestens 50 Prozent beeinträchtigt ist – auch wenn die Verletzungen später vollständig ausheilen. So können etwa Maßnahmen der Rehabilitation finanziert werden. Einige Unternehmen zahlen einen Teil der Übergangsleistung auch schon früher aus (Quelle: Klipp und klar)
